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WER BEZAHLT DEN VERSICHERUNGSMAKLER? Die Courtage ist Teil der Versicherungsprämie, die der Versicherungsnehmer an das Versicherungsunternehmen zahlt. Der Versicherer zahlt dann die Courtage an den Makler aus. Die Vorschläge und Eindeckungen des Versicherungsmaklers richten sich jedoch nach den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden (siehe auch Paragraph 1 der Transparenz-Leitlinien im VDVM Code of Conduct) - die Kundeninteressen stehen ganz klar im Vordergrund. Außerdem haften Versicherungsmakler für eine Falschberatung. Die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers wird also nicht dadurch beeinträchtigt, dass seine Vergütung in die Versicherungsprämie einkalkuliert worden ist. Nicht zu übersehen ist jedoch, dass die Abschlussprovision in der Versicherungsvermittlung - speziell im Bereich Lebensversicherungen - derzeit kritisch hinterfragt wird. Insbesondere bei Versicherungsmaklern wird ein Interessenskonflikt vermutet. Der VDVM hat deshalb besondere Transparenz-Leitlinien im Rahmen seines Codes of Conduct verabschiedet, um das Vertrauen in diese Vergütungsform zu stärken. VDVM-Versicherungsmakler sind diesem Code of Conduct verpflichtet. Das gibt Ihnen als Kunde zusätzliche Sicherheit einer unabhängigen Beratung. Der VDVM hält das so genannte mechanische Vergütungssystem Courtage für den Privatkunden und den gewerblichen Bereich unverändert für sachgerecht, weil es einer individuellen Honorierung - zum Beispiel nach Zeit - unseres Erachtens überlegen ist. Denn mit der Courtage wird beispielsweise auch die Schadensassistenz abgegolten. Bei einer Honorierung nach Zeit müsste ein Versicherungsnehmer bei einem großen Schadensfall genau dann, wenn er ohnehin schon die höchste Anspannung hat, auch noch für die Schaden- Selbstverständlich steht Ihnen Ihr VDVM-Versicherungsmakler über seine Leistungen und das Vergütungssystem gern Rede und Antwort. |




